06663 / 5379
info@musikverein-steinau.de

Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlung

am Mittwoch, 30.06.2021 um 19:30 Uhr findet unsere Mitgliederversammlung in der Halle am Steines statt. Durch die Corona-Vorschriften sind dazu einige Regeln zu beachten. Ganz wichtig:

Während der kompletten Sitzung sind FFP2-Masken oder medizinische Masken zu tragen! Bitte eine Maske mitbringen.

Am Eingang werden die Zugangsbestimmungen kontrolliert. Ohne eine der nachfolgenden Unterlagen ist der Zutritt nicht möglich:

Genesene: Bitte denken Sie an den Nachweis des Gesundheitsamtes.

Geimpfte: Bitte den Nachweis der Impfung (Impfpass, elektronische Impfbescheinigung) mitbringen. Achtung: Der Impfnachweis gilt erst nach 2 Wochen der letzten Impfung und maximal für ein Jahr (Impfung spätestens am 15.06.2021 und frühestens am 30.06.2020).

Getestete: Testnachweis aus einem Test-Zentrum im Main-Kinzig-Kreis nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Selbsttests sind für den Einlass leider nicht zulässig!

Bitte setzten Sie Sich nach Betreten der Halle unverzüglich auf einen der bereitgestellten Stühle, damit die Abstandsregeln gewahrt bleiben.

Hier noch einmal die kompletten Regeln:

Grundsätzliche Regeln

  • Händeschütteln und Körperkontakt vermeiden.
  • Sorgfältiges Händewaschen (mindestens 20 Sekunden mit Seife bis zum Handgelenk).
  • Händedesinfektionsmittel benutzen, wenn keine Möglichkeit zum Waschen der Hände besteht.
  • Hände aus dem Gesicht fernhalten.
  • Husten und Niesen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge. Benutzte Taschentücher/Pa-piertücher, die mit respiratorischem Sekret (Sekret der Atemwege) in Berührung gekommen sind, sind in dichten Kunststoffbeuteln/-säcken hygienisch zu entsorgen.
  • Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter einhalten.
  • Halle regelmäßig lüften.
  • Alle Mitglieder werden über dieses Hygienekonzept informiert.
  • Die Einhaltung des Hygienekonzepts wird durch extra damit beauftragte Mitglieder des Vereins kontrolliert.
  • Informationen zu den erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln werden gut sichtbar ausgehängt.
  • Das Hygienekonzept für die Jahreshauptversammlung ist jederzeit von den zuständigen Behörden einsehbar.
  • Eine verantwortliche Person, die für die Einhaltung des Hygienekonzepts verantwortlich ist und als Ansprechpartner/in bei evtl. Fragen fungiert, wird ernannt (Gerhard Guth)

Einlass

  • Es werden nur geladene Vereinsmitglieder in die Halle eingelassen.
  • Die Teilnahme ist nur gestattet, wenn ein negatives Corona-Testergebnis vorgelegt wird (höchstens vor 24 Stunden vorgenommener Schnelltest in einem der Testzentren des Main-Kinzig-Kreises oder einen vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Test von geschultem medizinischen Personal und Auswertung durch ein Labor),
  • eine vollständige Impfung (Tag der Zweitimpfung plus 14 Tage) oder
  • eine vollständige Genesung nachgewiesen wird.
  • Der Einlass erfolgt einzeln unter Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von mindestens 1,5 m.
  • Beim Betreten der Halle muss eine medizinische Maske getragen werden, die während der ge-samten Veranstaltung nicht abgenommen werden darf.
  • Des Weiteren sind beim Betreten der Halle die Hände zu desinfizieren.
  • Es werden zwei Personen aus dem Verein benannt, die den Einlass und die Einhaltung der Regeln kontrollieren.
  • Personen mit Erkältungssymptomen aller Art wird der Einlass verweigert.

Datenerfassung und Wahlunterlagen

  • Über die Anwesenden wird ein Nachweis geführt, aus dem genau ersichtlich ist, wer, wann an-wesend gewesen ist. Dazu werden die Namen und Kontaktdaten der Teilnehmenden erfasst, sowie der Zeitpunkt des Betretens und des Verlassens der Veranstaltung dokumentiert.
  • Die Anwesenheitsnachweise werden von der verantwortlichen Person verwahrt und können nach Aufforderung dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.
  • Diese erfassten Daten werden für 4 Wochen aufbewahrt. Die Daten werden dann gelöscht bzw. unleserlich entsorgt.
  • Empfänger der Daten ist ausschließlich das Gesundheitsamt, sofern eine Anforderung erfolgt.
  • Für eine gegebenenfalls schriftliche, geheime Wahl wird jedem Teilnehmenden im Eingangs-bereich ein neuer Kugelschreiber und Papier ausgehändigt.

Sitzordnung

  • Die Sitzplätze sind in der Halle so angeordnet, dass nach hinten, vorne und nach beiden Seiten 1,5 m Abstand zum nächsten Sitzplatz eingehalten werden.
  • Direkt nach dem Betreten der Halle ist ein Sitzplatz einzunehmen. Der Platz wird während der gesamten Veranstaltung nicht verlassen. Ausnahme ist der Gang zur Toilette.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert